Urheberrecht

Richterhammer, Waage und Gesetzbücher

Recht im Universitätsalltag

Bibliotheken setzen sich für ein bildungs- und wissenschaftsgerechtes Urheberrecht ein, das den Anforderungen der digitalen Welt Rechnung trägt. Ob im Studium, in der Lehre oder in der Forschung - täglich ist dieses Rechtsgebiet im Hochschulalltag relevant. Mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz, das zum 1. März 2018 in Kraft trat, wurde die rechtliche Grundlage für viele Bibliotheksangebote verändert.

Ein Beispiel: Die "elektronischen Semesterapparate", in denen Lehrende ihren Kursteilnehmern Unterrichtsmaterialien und eingescannte Texte aus veröffentlichten Werken zur Verfügung stellen, werden an den Universitäten sehr gut angenommen. Für die Digitalisierung gibt es enge rechtliche Grenzen, da nur kleine Teile eines Werkes auf diesem Weg verfügbar gemacht werden dürfen. Der Kreis der Personen, die auf die Inhalte zugreifen dürfen, ist stark eingegrenzt.

Auch in anderen Zusammenhängen tauchen im Hochschulalltag Fragen zum Urheberrecht auf, z.B.:

  • Vorführen einer DVD innerhalb einer Lehrveranstaltung
  • Fernleihe eines Aufsatzes aus einem E-Journal oder E-Book
  • Zweitveröffentlichung eines Zeitschriftenartikels auf dem Publikationsserver der Universität
  • Veröffentlichung von Dissertationen
  • Verwendung einer Bildvorlage für Präsentationen, Ausstellungen usw.
  • Open Access

Für diese und andere Fragen stehen die Universitätsbibliotheken als sachkundige Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes
FAQ "Urheberrecht in der Hochschullehre" (A. Förster)